Die Läufigkeit der Hündin
Autorin: Dr. med. vet. S. Mitra
Hündinnen werden normalerweise 2 x jährlich läufig bzw. rollig, d.h. sie sind im Frühjahr und im Herbst bereit sich fortzupflanzen.
Die Läufigkeit der Hündin beginnt mit Anschwellen der Vulva (Schamlippen) und blutigem Vaginalausfluss, der 1 Woche anhält ( Rotläufigkeit ). Danach wird der Ausfluss langsam rosa bis farblos (Weißläufigkeit). In diesem Stadium toleriert die Hündin den Rüden, d.h. sie ist ca. vom 10 bis 20. Tag nach der ersten Blutung deckbereit. Wünscht der Tierhalter keine Jungen, so muss die Hündin während dieser Zeit strikt an der Leine ausgeführt werden. Nach 3 Wochen ist die Läufigkeit abgeschlossen und die Hündin beißt aufdringliche Rüden wieder ab.
Viele Hündinnen verändern ihr Wesen während der Läufigkeit, d.h. manche werden sehr sensibel oder folgen schlechter. Harte Worte und Strenge sollten in dieser Zeit vom Besitzer nicht angewendet werden. Auch der Hundeübungsplatz sollte in dieser Zeit nicht besucht werden.
Der verantwortungsvolle Besitzer einer läufigen Hündin geht auf einsamen Wegen, fern vom allgemeinen Hundetreff spazieren und schont damit die erregten Rüden.
Die Rüden leiden sehr, wenn in ihrer Umgebung eine Hündin läufig ist. Sie sind sehr aufgeregt, fressen kaum, winseln und jaulen oft und können, wenn man nicht aufpasst, durchgehen.
Sie produzieren in dieser Zeit reichlich Samen und Prostatasekret. Kommt es nicht zur Paarung staut sich dieses Sekret in der Prostata an und kann zur Prostatavergrößerung und Zystenbildung führen. Hier kann der Tierarzt mit triebdämpfenden Injektionen helfen.
Gestagene, die der Hündin zur Läufigkeitsverhütung gespritzt werden, können die Bildung von Mammatumoren fördern.
Die Kastration von Hündin und Rüde wird bei Hormonstörungen und deren Folgen, wie Gebärmutterentzündung, Scheinträchtigkeit, Mammatumore und Prostataerkrankungen als Therapie durchgeführt. Der Wunsch nach Nachwuchs von Hund oder Katze sollte streng geprüft und gut geplant werden.Rassezuchtverbände und Tierärzte können hierbei Auskunft und Hilfe erteilen.